Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 06.11.2015, Az. 4 W 105/15
Ein Ehepaar hatte im Jahr 1992 ein gemeinschaftliches Testament errichtet. In dem Testament setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben und ihre gemeinsamen vier Kinder als Schlusserben ein. Die Ehefrau verstarb im Jahr 2014. Kurz vor seinem Tod errichtete der Ehemann im Jahr 2015 ein notarielles Testament, in welchem er unter Widerruf der Verfügungen des gemeinschaftlichen Testaments den Antragsgegner zum Alleinerben einsetzte.
Das Nachlassgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des beantragten Erbscheins vorliegen, der die Beteiligten als Erben zu jeweils 1/4 ausweist.
Die Beschwerde des Antragsgegners vor dem Oberlandesgericht Bamberg hatte keinen Erfolg.