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Familienrecht

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Trennung und Scheidung

Eine Trennung und Scheidung ist meist mit einschneidenden Veränderungen verbunden, insbesondere wenn Kinder betroffen sind oder eine lange Ehe bestanden hat. Häufig sind die Ehegatten wirtschaftlich über viele Jahre intensiv miteinander verflochten, zum Beispiel wenn ein gemeinsames Haus als Familienheim gedient hat, gemeinsam für die Zukunft gespart wurde oder Kredite zu finanzieren sind. Wird der ursprüngliche Lebensplan aufgegeben, müssen diese Dinge neu sortiert und geregelt werden. Ist der Entschluss zur Trennung getroffen, ist es ratsam sich frühzeitig zu informieren. Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, das stark vom Wandel der Rechtsprechung und von zahlreichen Gesetzesänderungen in den letzten Jahren geprägt ist.

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich aller Trennungsfolgen und begleiten Sie bei den einzuleitenden Schritten. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die außergerichtliche Einigung, damit das gegebenenfalls anschließende Scheidungsverfahren möglichst einverständlich durchgeführt werden kann. Schon vor der Eheschließung gestalten wir für Sie den Ihren Verhältnissen und Bedürfnissen angepassten Ehevertrag oder entwerfen mit Ihnen gemeinsam im Falle der Trennung und Scheidung geeignete Lösungen für eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Dabei berücksichtigen wir auch die jeweiligen steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Folgen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete kennen wir die praktischen Probleme in einer Trennungssituation und die Sichtweise aller Beteiligten.

Einverständliche Scheidung oder streitige Scheidung

Eine einverständliche Scheidung kann inzwischen auch ohne einen notariellen Vertrag der Eheleute kostengünstig und ohne langwierige und belastende Streitigkeiten durchgeführt werden. Unser Anliegen ist es, Sie in die Lage zu versetzen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Wir informieren Sie über den Ablauf des Verfahrens und mögliche Anträge und Weichenstellungen.

Zugewinn und Ausgleichsansprüche unter Ehegatten

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, führen wir für Sie die vermögensrechtliche Auseinandersetzung, begleiten Sie bei der Bewertung von Immobilien, prüfen und setzen unterhaltsrechtliche Ansprüche durch oder wehren diese ab.

Nicht selten sind in der Ehe Zuwendungen in erheblichem Umfang von einem Ehepartner oder von den Schwiegereltern an den anderen Partner erfolgt. Wir prüfen für Sie, ob Ausgleichsansprüche gegenüber dem Ehepartner wegen solcher Schenkungen oder ehebedingter Zuwendungen in Betracht kommen.

Bei gemeinsamen Darlehensverbindlichkeiten haften beide Ehegatten jeweils voll für die aufgenommenen Kredite, so dass hier der Gesamtschuldnerausgleich unter den Ehegatten zu klären ist, zum Beispiel über Freistellungsansprüche oder Umschuldungen.

Kindes- und Ehegattenunterhalt

In der Regel gehört die Frage des Unterhalts für gemeinsame minderjährige oder volljährige und in Ausbildung befindliche Kinder oder den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner zu einer der ersten Fragen nach der Trennung. Besonders stark umkämpft ist in zunehmendem Maße auch der nacheheliche Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung.

Unterhaltsansprüche kommen aber auch in umgekehrter Richtung in Betracht: wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden und ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten der Pflege zu decken. Immer häufiger machen die Sozialämter dann Elternunterhalt bei den Kindern geltend. Hier sind andere Grenzen der Haftung vorgesehen und im Detail viele Fragen noch ungeklärt bzw. werden von den Ämtern im Einzelfall unterschiedlich behandelt. Es lohnt sich, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen soweit möglich.

Versorgungsausgleich

Mit dem Ausspruch einer Scheidung hat das Gericht zugleich den Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten, das heißt den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, zu regeln, es sei denn die Partner haben eine wirksame Vereinbarung hierzu getroffen oder die Ehe war nur von kurzer Dauer. In diesem Bereich gibt es seit der Reform 2009 erhebliche rechtliche Veränderungen, zu denen wir Sie gerne beraten.

Wir beraten und vertreten Sie auch:

Kosten, Scheidungskosten

In jedem Fall erläutern wir Ihnen die voraussichtlich entstehenden Kosten. Rechtsschutzversicherungen tragen in aller Regel nur die Kosten einer familienrechtlichen Erstberatung, nicht die anfallenden Gebühren für das gerichtliche Verfahren (dies sind Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren). Für das Scheidungsverfahren sieht das Gesetz vor, dass jeder Ehegatte seine Anwaltskosten selbst trägt und die Hälfte der anfallenden Gerichtsgebühren. Häufig wollen Paare, die sich weitgehend einig sind, Kosten sparen, indem sie nur einen Anwalt beauftragen und sich die anfallenden Kosten teilen. Das ist ohne Weiteres möglich. Allerdings ist hervorzuheben, dass nur ein Ehegatte den Anwalt beauftragen kann. Der andere Ehegatte kann auf einen Anwalt verzichten, wenn er keine eigenen Anträge stellen will und somit aus seiner Sicht nichts mehr durch das Gericht zu regeln ist. Für die Zustimmung zur Scheidung bedarf er keiner anwaltlichen Vertretung. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob dieses Vorgehen empfehlenswert ist. Entscheiden müssen Sie letztlich immer selbst.

Sofern Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wir klären mit Ihnen, ob dies in Ihrem Fall in Betracht kommt und stellen gegebenenfalls für Sie den Antrag.

Scheidung online

Das Internet hat inzwischen in fast allen Lebensbereichen Einzug gehalten. Ehegatten, die sich bereits über die wesentlichen Folgen der Trennung geeinigt haben und ohne weitere Regelungen kostengünstig und unkompliziert den Scheidungsantrag auf den Weg bringen wollen, können das heute in geeigneten Fällen auch online bzw. per Email erledigen. Sie können uns Ihre Anfrage per Email mit den wesentlichen Daten übermitteln und wir melden uns bei Ihnen, ob in Ihrem Fall eine Mandatsübernahme auf diesem Weg möglich ist. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie in jedem Fall persönlich zum Gerichtstermin erscheinen müssen. Eine Online-Scheidung ohne Gerichtstermin nur über das Internet oder ohne Rechtsanwalt ist nicht möglich. Wir beraten Sie hierzu gerne.