Rechtsgebiete

Betreuungsrecht / Vorsorgerecht

Ihr Rechtsanwalt im Betreuungsrecht und Vorsorgerecht

Die rechtliche Betreuung ersetzt und erweitert die frühere Vormundschaft über Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft. Das Betreuungsgesetz versteht unter Betreuung die rechtliche Vertretung und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu geben.

Gern stehen wir Ihnen auch bei der Erstellung einer komplexen General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zur Seite.

Herr Rechtsanwalt Kleine ist ein ausgewiesener Experte auf den vorgenannten Gebieten und seit mehr als 30 Jahren auch selbst als Betreuer, Vormund (für Minderjährige), Verfahrenspfleger, Ergänzungs- und Verhinderungspfleger und Geschäftsführer eines Betreuungsvereins tätig.