Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Anke Brose

Fachanwältin für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwältin

Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht erfolgt die rechtliche Beratung und Vertretung in den Bereichen des Verkehrszivilrechts, des Verkehrsstrafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Rechts der Fahrerlaubnis.

1. Verkehrszivilrecht

Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet der Unfallregulierung und setzen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung durch. Als mögliche Ansprüche bei Fahrzeugschäden kommen hierbei in Betracht:

Beachten Sie, dass Sie das Recht haben auf:

Bei einer unfallbedingt erlittenen Verletzung haben Sie z. B. Anspruch auf:

2. Strafrecht

Mit dem Verkehrsstrafrecht können Sie schneller konfrontiert werden, als Sie denken. Sollte bei einem Verkehrsunfall, den Sie ggf. mitverursacht haben, eine andere Person verletzt worden sein, ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wir vertreten Sie bei Vorwürfen wie:

Werden Sie einer Straftat beschuldigt, sollten Sie sich frühzeitig der Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen. Bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens stehen wir Ihnen als Verteidiger zur Seite und führen Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden, nehmen Akteneinsicht, beraten Sie im Aussageverhalten und stellen Beweisanträge. Oft hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf die Haftungsfrage des Verkehrsunfalls oder versicherungsrechtliche Folgen.

3. Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren/Bußgeldsachen ist es wichtig, möglichst früh anwaltlichen Rat einzuholen und den Anwalt mit der Akteneinsicht zu mandatieren. Wir übernehmen Ihre Verteidigung u. a. wegen:

Letztlich werden Fahrverbote einer geziehlten Überprüfung unterzogen, um im Einzelfall – etwa bei Berufskraftfahrern und Vielfahrern – darüber hinaus gehenden Folgen, wie den Verlust des Arbeitsplatzes, möglichst zu vermeiden.