Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei stellt das Gebiet des individuellen Arbeitsrechts dar.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Dadurch kann im Vorfeld rechtliche Klarheit zwischen den Vertragspartnern und ein verbindlicher Vertrag geschaffen werden, der gegenseitige Rechte und Pflichten gleichermaßen – zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse – regelt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass bereits an dieser Stelle späteren streitigen Auseinandersetzungen wirksam vorgebeugt werden kann.
In der Mehrzahl der Fälle liegt jedoch bereits eine Störung des bestehenden Arbeitsverhältnisses vor. Hier legen wir zunächst besonderes Augenmerk auf das Ausloten und Nutzen von Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung, da es sich insbesondere beim Arbeitsrecht um ein die persönliche Lebensführung jedes Einzelnen elementar betreffendes Rechtsgebiet handelt.
Oftmals lässt sich jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. Dies gilt vor allem, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde oder Ihre Forderungen trotz Mahnungen nicht erfüllt werden.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Unsere Schwerpunkte umfassen hierbei zum Beispiel:
- Kündigungsschutzklagen
- Abfindungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Abmahnungen
- Arbeitszeugnis
- Teilzeit
- Mutterschutz und Elternzeit
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Geltenmachung von Lohn- und Gehaltsforderungen
Im Vergleich mit anderen Rechtsgebieten ist das Arbeitsrecht durch seine kurzen Fristen geprägt. So muss eine schriftliche Kündigung innerhalb von drei Wochen ab deren Zugang mittels Klage angegriffen werden, andernfalls wird sie rechtswirksam. Aber auch der Lauf kurzer Verfallsfristen macht zügiges Handeln erforderlich. Sie sollten sich daher schnellstmöglich kompetent durch einen Fachanwalt beraten lassen.