40 Euro Verzugspauschale bei verspäteter Lohnzahlung ab 01.07.2016

Arbeitnehmer können ab dem 1. Juli 2016 von ihrem Arbeitgeber eine zusätzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,- € verlangen, wenn dieser die Lohnzahlungen verspätet leistet. Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Dies ergibt sich aus § 288 BGB.

Arbeitnehmer können ihr Recht bereits ab dem ersten Tag des Verzugs geltend machen. Zu welchem Termin der Lohn zu zahlen ist, steht in der Regel im Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus einemTarifvertrag ergeben.

Die Pauschale stellt eine Kompensation für den Aufwand des Arbeitnehmers dar, es bedarf keines Nachweises, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind. Der Anspruch besteht auch dann, wenn nur ein Teil des Gehaltes nicht gezahlt wurde. Sollte der Arbeitnehmer darüber hinaus einen Schaden erleiden, so kann er diesen ebenfalls geltend machen.